Als Qualitätskriterien für Begutachtung von Planung und Ausführung gelten:
-Polnische technische Normen,
-Polnische Abnahmevorschriften,
-Polnisches Baugesetz samt einschlägigen Vorschriften,
-Technische Bedingungen für Gebäude (Regelwerk),
-Anerkannte Regeln der Technik.
Als zusätzlicher Maßstab können ausländische Normen und Richtlinien bzw. eigene Standards des Bauherren gelten, soweit diese:
-der Planung zugrunde gelegt haben,
-in den Ausführungsplänen berücksichtigt und erkennbar sind,
-em Auditor in polnischer Sprachversion zur Verfügung gestellt wurden.