Die Überwachung des Baubudgets wird im Zuge des Baucontrollings geführt. Es wird dabei der umfangreiche Einblick des Auditors in den technischen Zustand des Vorhabens genutzt, insbesondere die Erkenntnisse über die festgestellten Unregelmäßigkeiten.
Als Grundlage für Kostenüberwachung der Baumaßnahme gilt detailliertes Leistungsverzeichnis (LV) samt Aufmass und Einheitspreise der Bauleistungen, die dem Bauvertrag zugrunde lagen. Der Ausführende (GU) soll verpflichtet werden dem Auditor jeweils zum Monatsende seinen monatlichen Aufmass, bezogen auf jeweilige Positionen im LV, zur Kontrolle und Auswertung vorzulegen.
Kontrollbericht
Jeweils zum Ende der Abrechnungsperiode (Monatsende) wird ein Kontrollbericht über dem über finanziellen Baufortschritt (aktuell und kumuliert) verfasst.
Kernpunkt jedes Berichts ist eine Zusammenstellung von erbrachten und abgenommenen Bauleistungen (Zahlungsfreigabe), sowie der Leistungen, die zwar erbracht jedoch nicht abgenommen wurden (Zahlungseinbehalt) Diese Zusammenstellung entsteht durch Zuordnung konkreter Beträge entsprechenden Posten der Mängelliste.
Nach erfolgter Schlussabnahme wird ein Schlussbericht über Ausführung des Baubudgets verfasst.