Bankaufsicht


Die Bankaufsicht führen unsere Fachingenieure für alle Gewerke des Bauvorhabens durch. Aufgrund der regelmäßigen Bauaudits erstellen sie Kontrollberichte, die finanziellen Folgen aller technischen Aspekten des Projektes berücksichtigen.

Die Inhalte der Berichte werden jeweils Projektspezifisch durch Kreditgeber bestimmt, haben allerdings ähnliche Struktur, wie unten dargestellt:

 

Einleitungsbericht

Einschätzung und Kommentar zu einzelnen Aspekten des Bauvorhabens, wie z. B.:

–    Technische Dokumentation (Schlussfolgerungen aus der Plandurchsicht)

–    Technisch-rechtliche Unterlagen des Projekts – GU-Vertrag, Verträge mit Subunternehmen und Lieferanten

–    Prüfung der Plausibilität und Vollständigkeit der Baukosten hinsichtlich Umfang des geplanten Vorhabens

–    Geplante Kosten und Geldtransfer (unter Berücksichtigung und Einschätzung der bereits getragenen und belegbaren Kosten)

–    Begutachtung des Bauzeitplanes hinsichtlich der Realität der angenommenen Fristen für einzelne Bauabschnitte sowie für das Gesamtvorhaben

–    Umweltrelevante Bedingungen, Anmeldung der evtl. Notwendigkeit eines Gutachtens über möglicher Umweltbeeinflussung geplanter Maßnahme

–    Begutachtung der Gewährleistungen für alle Bauleistungen, sowie der Erfüllungsgarantie (performance bond – Vollständigkeit, Termingerechtigkeit, Konformität mit GU-Vertrag)

–    Einschätzung aller Faktoren, die für Risiko des Vorhabens relevant sind

 

Prüfung und Bestätigung weiterer Bedingungen, die der ersten Ziehung der Kreditrate vorausgehen sollen, z. B.:

–    Versicherung der Ausführenden

–    Haftpflichtversicherung der Beratenden und Ausführenden

–    Vereinbarter Bauablaufplan und Baukostenplan

–    Erlangen aller Genehmigungen und Abstimmungen, die für das Bauvorhaben rechtlich gefordert sind

 

Regelbericht (Monatsbericht)

Jeder Bericht beinhaltet Auskünfte über Fortschritt folgender Faktoren:

–    Auslagen – gemessen anhand des Geldtransfers und Baubudget

–    Bauablauf – gemessen anhand des vereinbarten Bauzeitplanes

–    Qualität der Bauleistungen – Bestätigung des erwarteten Standards (Schlussfolgerung aus den Mängelberichten / Bauüberwachung)

–    Abweichungen (festgestellt o. vorausschaubar) – Einschätzung derer Einflusses auf Baukosten, Zeitplan, Nutzungsprogramm der Baumaßnahme

–    Laufende Fragen und Maßnahmen – Faktoren relevant für finanzielle Sicherheit des Projektes

 

Freigabe für Ziehung der Kreditraten

Bestätigung der Anträge des Kreditnehmers auf Erstattung der Auslagen (ausgenommen Bankzinsen und Bankkosten). Grundlage hierfür sind positive Feststellungen im Monatsbericht.

Der Freigabe der Mittel geht die Prüfung der Rechnungen und derer Vertragskonformität voraus. Anerkannt werden nur die Beträge, die für fehlerfreie Leistungen Stehen.

 

Abschluss

Plausibilitätsprüfung der Erklärung von Ausführenden über:

–    Abschluss der Bauarbeiten

–    Abstellung der Baumängel

–    Schlussabnahme

–    Überprüfung der Nutzungsberechtigung

 

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INGENIEURBÜRO FÜR BAUBERATUNG UND QUALITÄTSÜBERWACHUNG