Bauüberwachung


Stichprobenartige Qualitätskontrolle der erbrachten Bauleistungen in Form der Bauaudits.
Die Qualitätsüberwachung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Gewerke, die im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.

Detaillierte Zeitplanung der Audits im Verlauf der Baumaßnahme wird anhand des bestätigten Bauablaufplanes vereinbart.

Mängelberichte und –Verfolgung
Nach jedem Audit (bzw. nach jedem vereinbarten Zeitabschnitt) wird ein Kontrollbericht verfasst, bestehend aus:
a) Fotodokumentation mit Beschreibung und Fundort der festgestellten Mängel
b) Mängelverfolgungsliste

Der Auditor ist verpflichtet bei nächster Baubegehung eigenen Spuren nachzugehen. So werden die vorher aufgedeckten Mängel und vor Allem derer Beseitigung verfolgt.
Ausschließlich die fachgerecht abgestellten Mängel werden aus der Liste gelöscht. Die übrigen werden in die nächsten Berichte übertragen. Somit wird das „Vergessen“ von Mängeln verhindert, und gleichzeitig ein permanentes Abnahmeprotokoll geführt. Es ist notwendig die Rolle des fremden Auditors in den Verträgen zwischen Bauherrn und Planer bzw. Ausführungsfirmen zu bestimmen. Im Streitfall hinsichtlich der Qualitätsanforderungen können dann die Kontrollberichte nicht ignoriert werden.

INGENIEURBÜRO FÜR BAUBERATUNG UND QUALITÄTSÜBERWACHUNG