Die Durchsicht der vorliegenden technischen Dokumentation aller Gewerke, die folgende Bestandteile beinhalten soll:
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Detailpläne
- Datenblätter der ausgewählten Installationskomponente
- Berechnungen – soweit notwendig
Geprüft sollten grundsätzlich Ausführungspläne (Feinplanung). Die zu prüfende Dokumentation muss zur Kontrolle in der Druckform vorgelegt werden. Die Prüfung wird durchgeführt hinsichtlich:
- Vollständigkeit
- Konformität mit der Baugenehmigung
- Richtigkeit der ausgewählten Lösungen
- Ausführbarkeit der dargestellten Details
Nach der Plandurchsicht wird ein Kontrollbericht verfasst (separat für jedes Gewerk), der die evtl.
festgestellten Mängel wie folgt darstellen wird:
a) offensichtlicher Planungsfehler (Nichteinhaltung von Normen, fehlende Bezeichnung, fehlendeVermassung etc.)
b) die gewählte Lösung ist veraltet bzw. nicht optimal
c) der Plan (Detail, Lösung) ist nicht eindeutig bzw. nicht verständlich
Der Kontrollbericht wird dem Planer (ggf. Gewerksplaner) zugestellt, der in den dazu vorgesehenen Spalten
seine Stellungnahme zu jeder Bemerkung schriftlich äußern soll. Die Antworten des jeweiligen Planers
werden durch den Auditor ausgewertet.